JudikaturJustizRS0038877

RS0038877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2019

Bedarf es nicht des Nachweises des Feststellungsinteresses (bei materiell-rechtlichen Feststellungsklagen), dann ist das Problem "Feststellungsklage oder Leistungsklage" nicht aufzuwerfen.

Entscheidungen
10