RS0038793 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Das tatsächliche Risiko der Uneinbringlichkeit, in das sich fast jeder Wucherer bei Kreditgeschäften mit unerfahrenen, leichtsinnigen, verstandesschwachen und bedrängten Personen einläßt, kann nicht dazu dienen, das von ihm in Anspruch genommene übermäßige Entgelt als gerechtfertigte Risikoprämie erscheinen zu lassen.