RS0038646 – OGH Rechtssatz
RS0038646 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wer in einem Personenkraftwagen, der vorschriftswidrig nicht mit funktionierenden Sicherheitsgurten ausgestattet ist, mitfährt, handelt keinesfalls sorgloser als jemand, der in einem alten Fahrzeug mitfährt, bei dem das Fehlen der Gurten nicht vorschriftswidrig ist, daher kein Mitverschulden.