JudikaturJustizRS0038546

RS0038546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2023

Verzichtserklärungen sind einschränkend auszulegen. Der Verzicht des Klägers auf laesio enormis kann nicht auch als Verzicht auf den Aufhebungsanspruch beziehungsweise Entschädigungsanspruch nach § 34 Abs 9 des stmk ROG angesehen werden.

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