Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind je zur Hälfte schuldig, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen die mit S 11.385,- (darin S 1.897,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur noch die Frage, ob die zur Rückzahlung einer ungültigen und verbotenen Ablöse verpflichteten Beklagten gegen diesen Rückforderungsanspruch der Kläger mit einer Schadenersatzforderung, abgeleitet aus der Art und Weise des von den Kläge…
Rechtliche Beurteilung Nach § 879 Abs 1 ABGB sind Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nichtig. Ein solches, noch dazu mit Strafsanktion bewehrtes, gesetzliches Verbot stellt die Bestimmung des § 27 Abs 1 MRG dar, sodaß der von den Klägern gezahlte Betrag von S 200.000,- - wie im Revisionsverfahren nich…