§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe, BGBl. II Nr. 491/2013, außer Kraft.
(2) Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden