JudikaturJustizRS0038282

RS0038282 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. November 1981

Rechtsträger des allgemeinen öffentlichen Landeskrankenhauses (hier Oberwart) ist das Land (hier Burgenland), dessen Vertretung durch den Landeshauptmann erfolgt. Im Namen des Landes Burgenland auszustellende Urkunden sind vom Landeshauptmann und zwei Mitgliedern der Landesregierung zu unterfertigen.