Spruch Soweit § 6 NotwegeG Platz greift, gelten §§ 483 2. Satz und 494 ABGB für die Kosten zukünftiger Erhaltungsarbeiten am gemeinsamen Weg nicht OGH 29. Juli 1976, 7 Ob 640/76 (KG Steyr R 55/76; BG Steyr 1 Nc 383/75)…
Text Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstrichters, womit dem Antragsteller zur ordentlichen Benützung seiner Grundstücke Nr. 298/1 Baufläche und Nr. 529/13 Garten der EZ 564 KG S die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Grundstücke Nr. 532/3 Wiese, …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der von der Antragsgegnerin erhobene Revisionsrekurs ist nach § 16 AußStrG zu beurteilen, weil diese Bestimmung auch im Verfahren über die Einräumung von Notwegen anzuwenden ist (RZ 1964, 142 u. v. a.). Die geltend gemachte unrichtige rechtliche Beurteilung bildet daher nur unte…