Spruch Den Revisionen wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: Es wird festgestellt, daß der Erbrechtstitel der beklagten Partei aufgrund des Gesetzes gegenüber dem zugunsten der Klägerin vom Erblasser Rudolf J***** am 9. 10. 199…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von ihrem am 14. 9. 1995 verstorbenen Cousin testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt. Der Beklagte, der einzige Sohn des Erblassers, wurde nicht bedacht. Er wäre ohne das zugunsten der Klägerin errichtete Testament Alleinerbe nach dem Gesetz. Vom Gericht…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber stehen zusammengefaßt auf dem Standpunkt, daß die nach § 805 ABGB zu beurteilende Erbsentschlagung der Klägerin als einseitige, an das Verlassenschaftsgericht gerichtete Verfahrenshandlung unwiderruflich wirksam geworden sei. Die Formvorschriften für den Erbschaftskauf (§ 1278 A…