JudikaturJustizRS0038219

RS0038219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2008

Die Frage, ob im Einzelfall ein (einheitlicher) Vertrag über den Erwerb eines Grundstück (Grundstückanteils) mit einem darauf noch zu errichtenden schlüsselfertigen Gebäude (bzw einer solchen Eigentumswohnung) gegeben ist, der insgesamt nach dem GrEStG zu beurteilen ist, oder ein Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück (bzw einen solchen Grundstücksanteil), der dem GrEStG unterliegt, und ein Werkvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung), der nach dem Gesamtbild aller Umstände zu entscheiden. Ob ein Wohnungsinteressent hinsichtlich der Kosten der Errichtung seiner Eigentumswohnung der Grunderwerbssteuerpflicht oder der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, kommt auf seine Eigenschaft als (Mitbauherr) Bauherr an.

Entscheidungen
3