JudikaturJustizRS0038077

RS0038077 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1964

Der gemäß §50 EheG ohne Verschuldensausspruch rechtskräftig geschiedene Kläger hat kein Rechtsschutzinteresse an einer Aufhebung der Ehe, wenn die Feststellung eines Verschuldens der Beklagten nicht in Betracht kommt.