JudikaturJustizRS0038069

RS0038069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1985

Blitzschutzanlagen sind elektrische Betriebsmittel im Sinne des ETG. Sie sind daher so herzustellen, daß in ihrem Gefährdungsbereich und Störungsbereich auch der sichere und ungestörte Betrieb von vorhandenen Fernmeldekabeln der Postverwaltung und Telegrafenverwaltung gewährleistet ist. Wer diese Vorschrift verletzt, muß beweisen, daß dies unverschuldet geschah oder der Schade auch ohne Verletzung der Vorschrift eingetreten wäre.

Entscheidungen
2