JudikaturJustizRS0038017

RS0038017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2010

Der Zugang einer Willenserklärung durch Ersatzzustellung an einen Dienstnehmer bzw Arbeitnehmer des Empfängers setzt eine Abhängigkeit und Unselbständigkeit des Übernehmers der Postsendung vom Adressaten voraus.

Entscheidungen
4