Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Erblasser und seine Ehegattin waren Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** Katastralgemeinde G***** mit den Grundstücken Nr 1068/1 Garten und Nr 1068/2 Baufläche. Mit Notariatsakt vom 4. 11. 1992 schenkten sie ihre Hälfteanteile den Beklagten je zur Hälfte auf den Todesfall. Di…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete Rekurs der Klägerin ist zulässig, weil keine Rechtsprechung zur Auslegung des § 69 Abs 1a NO besteht; der Rekurs ist aber nicht berechtigt. Nach § 69 Abs 1 NO müssen Vollmachten, die zur Errichtung eines Notariatsakts dienen, entweder öffentliche Urkunden oder…