Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 9.018,71 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 10. 2015 zu zahlen sowie die mit 5.440,04 EUR (darin 707 EUR Barauslagen, 7…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin eröffnete im Jahr 1983 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ein Girokonto, das sie bis 1993 laufend bediente. Als sie im April/Mai 1993 nach Deutschland übersiedelte, war das Konto „praktisch auf Null gestellt“. Nach der Übersiedlung gab sie der Beklagten ihre ne…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt , weil – ungeachtet der besonderen Umstände des vorliegenden Falles – Korrekturbedarf zur vom Berufungsgericht angenommenen Beweislastverteilung besteht. 1. Der Girovertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Bank und einem Kontoinhaber, durch die sich die …