Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden, soweit sie nicht bereits (nämlich hinsichtlich der Abweisung des Unterlassungsbegehrens) in Rechtskraft erwachsen sind, aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück…
Text Begründung: Die Zweitbeklagte betreibt ein Telekommunikationsunternehmen. Für die Errichtung von Mobilfunkanlagen ist die Erstbeklagte von der Zweitbeklagten beauftragt, bei den Grundstückseigentümern um die Zustimmung zur Kabelverlegung und Masterrichtung anzusuchen, die notwendigen Verhandlungen …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch im Sinn des Aufhebungsantrags berechtigt. Bereitsteller eines Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte an öffentlichem Gut, wie Straßen, Fußwege, öffentliche Plätze und dem darüber liegenden Luftraum, ausgenommen das öffentliche Wassergut, unentgel…