JudikaturJustizRS0037782

RS0037782 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2023

Die Zulässigkeit eines Eventualbegehrens oder einer Eventualbegründung folgt aus § 227 ZPO. Dabei können das Hauptbegehren und das Eventualbegehren oder die primäre und die Hilfsbegründung sogar auf Sachverhaltsdarstellungen gestützt werden, die einander ausschließen.

Entscheidungen
6