JudikaturJustizRS0037769

RS0037769 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 2023

Ansprüche, die im Sinne des § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnen sind, können gemäß § 227 ZPO auch dann in einer Klage geltend gemacht werden, wenn das Prozeßgericht für einen der Ansprüche nicht zuständig ist (hier: Begehren auf Aufhebung eines Schiedsspruches und Ausgaben für die Schiedsrichter sowie Sachverständigenkosten im Schiedsgerichtsverfahren).

Entscheidungen
6