JudikaturJustizRS0037659

RS0037659 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. März 2021

Das Gericht ist zwar an die vom Kläger vorgenommene rechtliche Qualifikation des der Klage zugrundeliegenden Sachverhaltes nicht gebunden, kann aber nur über einen geltend gemachten Anspruch, also über jenen, der aus den Klagsbehauptungen abzuleiten ist, entscheiden (vgl 1 Ob 271/49, 2 Ob 553/50).

Entscheidungen
18