JudikaturJustizRS0037612

RS0037612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Die den Anspruch begründenden Tatsachen (materielle Voraussetzungen) müssen von der klagenden Partei bereits in der Klage oder in erster Instanz behauptet und bewiesen werden. Im Revisionsverfahren kann eine solche Unterlassung nicht nachgetragen werden.

Entscheidungen
17