Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 2.436,48 (darin S 406,08 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu bezahlen.…
Text Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Klägerin auf Räumung bestimmter, im ersten Obergeschoß eines Hauses gelegener Räume im wesentlichen mit der Begründung ab, daß der Beklagte diese Räumlichkeiten als Mieter und somit nicht titellos benütze. Durch den Erwerb von Miteigentumsanteilen a…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist unzulässig. Der Vorwurf, das Berufungsgericht habe die aus einem Vorverfahren (AZ 17 C 203/98h des Erstgerichts) abzuleitende Bindungswirkung der dort erflossenen Entscheidung nicht beachtet, weshalb das angefochtene Urteil an einer Nichtigkeit leide, ist schon deshalb …