JudikaturJustizRS0037591

RS0037591 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Stützt der Kläger das Klagebegehren auf jeden erdenklichen Rechtsgrund, so entbindet ihn eine solche Leerformel nicht von der Verpflichtung, die rechtserzeugenden Tatsachen vorzubringen.

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12