JudikaturJustizRS0037550

RS0037550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Für die Substantiierung eines auf eine Markenverletzung gestützten Schadenersatzanspruches ist es notwendig, dass nicht nur das rechtswidrige, schuldhafte und kausale Verhalten des Schädigers, sondern auch - neben dem ziffernmäßig bestimmten Schadenersatzbegehren - wenigstens die Art des eingetretenen Schadens behauptet wird (hier: nur Behauptung, dass der ziffernmäßig bestimmte Schaden durch die rechtswidrige Benützung der Marke im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Anpreisung von Konkurrenzprodukten entstanden sei). - "Walkman"

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