JudikaturJustizRS0037470

RS0037470 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2022

Ein Eventualvorbringen oder die Stellung eines Eventualbegehrens für den Fall der Abweisung des Hauptbegehrens ist zulässig. Es muß sich dabei jedoch um die Inanspruchnahme derselben Gerichtsinstanz handeln.

Entscheidungen
8