JudikaturJustizRS0037447

RS0037447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Der Kläger muss seinen Anspruch nicht individualisieren, das heißt rechtlich qualifizieren; es genügt vielmehr, dass er seinen aus irgend einem Rechtsgrund ableitbaren Anspruch durch das Vorbringen von Tatsachen umschreibt (Substantiierungstheorie).

Entscheidungen
28