JudikaturJustizRS0037415

RS0037415 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2002

Nicht jeder Verstoß gegen die Protokollierungsvorschriften steht unter Nichtigkeitssanktion. Es kommt darauf an, ob Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens beeinträchtigt wurden (unter Auswertung von Literatur und Judikatur).

Entscheidungen
3