Spruch Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Erstgericht erkannte mit Versäumungsurteil vom 25. 9. 2001 die beklagte Partei für schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 500.000 samt 14 % Zinsen seit 11. 11. 2000 sowie die mit S 35.607,80 bestimmten Prozesskosten zu bezahlen. Das Versäumungsurteil wurde gemäß § 398 ZPO ge…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel der Beklagten erweist sich jedoch als verspätet. Zufolge § 225 Abs 2 ZPO haben die Gerichtsferien keinen Einfluss auf den Anfang und Ablauf von Notfristen im Rechtsmittelverfahren gegen Versäumungs- und Anerkenntnisurteile (§§ 395, 396, 398, 442 Abs 1 ZPO). Die Gerichtsferien haben …