Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat die Kosten des Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht erkannte Libussa T*** und den Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig, den Klägern den Betrag von S 5.523,41 samt Anhang zu bezahlen und die Wohnung Nr. 18 im Hause Wien 9., Dietrichsteingasse 3, von nicht in Bestand gegebenen Fahrnissen geräumt zu übergeben. Das Urteil …
Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelwerber führt aus, seine Aussage sei im Protokoll des Erstgerichtes vom 8. Oktober 1985, gegen das er zugleich Widerspruch erhebe, nicht richtig wiedergegeben worden. Er habe nicht ausgesagt, daß er Ende März, Anfang April 1985 zu seiner Mutter in die Dietrichsteingasse gezogen sei, s…