Spruch Das gerichtliche Anerkenntnis hat zugleich prozessuale und materielle Bedeutung. Wegen ersterer ist es unwiderruflich. Entscheidung vom 7. Mai 1952, 3 Ob 265/52. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt-Wien; II. Instanz: Handelsgericht Wien.…
Text Der Kläger begehrt für Installationsarbeiten zur Errichtung einer Bauwasserleitung auf dem Bauplatz Wien 10., T.straße, das in Rechnung gestellte Werksentgelt von 538.50 S. Das Erstgericht wies die Klage ab, wobei es auf Grund eines Sachverständigengutachtens feststellte, daß der fakturierte Betrag …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach dem unwidersprochen gebliebenen Verhandlungsprotokoll vom 18. September 1950, das über den Verlauf und Inhalt der Verhandlung vollen Beweis macht (§ 215 ZPO.), hat der Beklagte bei dieser Verhandlung den Klagsanspruch dem Gründe nach anerkannt und lediglich die Hö…