Spruch Die Nichtanbringung einer Schutzvorrichtung an einer Maschine muß kein grobes Verschulden bedeuten. - Es liegt im Ermessen des Vorsitzenden des Berufungsgerichtes, wie er bei der Beweiswiederholung vorgeht. Entscheidung vom 28. April 1967, 2 Ob 100/67. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssach…
Text Gestützt auf § 334 ASVG. begehrt die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 7507.10 S s. A., sowie die Feststellung, daß der Beklagte für alle Pflichtaufwendungen, welche die Klägerin ihrer Versicherten Angela H. auf Grund des Arbeitsunfalles vom 15. Mai 1964 zu erbringen habe, haft…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revisionswerberin behauptet, die Art und Weise, wie das Berufungsgericht die Beweiswiederholung vornahm, stelle - ungeachtet erfüllter Formalität - eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar. Die zweite Instanz habe sich nämlich darauf beschränkt, die beiden Zeugen u…