Spruch 1. a) Das unterbrochene Verfahren wird hinsichtlich des Unterlassungs- und Veröffentlichungsanspruchs aufgenommen. b) Der Antrag der klagenden Partei, das Verfahren auch hinsichtlich der vor Konkurseröffnung aufgelaufenen Kosten aufzunehmen, wird abgewiesen. 2. Die Bezeichnung der beklagten Partei …
Text Entscheidungsgründe: Zu 1. Über das Vermögen der A***** AG (im Folgenden: beklagte Partei) wurde am 4. 5. 2010 der Konkurs eröffnet. Dadurch wurde das bereits beim Obersten Gerichtshof anhängige Verfahren unterbrochen (vgl 1 Ob 215/09p). Die klagende Partei beantragte am 7. 5. 2010 die Fortsetzung d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Wer im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er seinen Verträgen zugrundelegt, oder in hiebei verwendeten Formblättern Bedingungen vorsieht, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Si…