Spruch Der Revison wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil sowie die diesem vorangegangene mündliche Berufungsverhandlung vom 8. November 1984 werden als nichtig aufgehoben. Die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens und des Revisionsverfahrens werden gegenseitig aufgehoben.…
Text Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung eines Betrages von S 1,790.000,-- samt Anhang gerichtete Klagebegehren ab. Die dagegen gerichtete Berufung des Klägers wurde am 25. Juni 1984 und die Berufungsbeantwortung des Beklagten am 27. August 1984 zur Post gegeben. Die Vorlage des Aktes an da…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch berechtigt. Da das Gericht während der Unterbrechung keinerlei Prozeßhandlungen setzen darf (Fasching, Zivilprozeßrecht, Rdz 598), hätte die mündliche Berufungsverhandlung nicht durchgeführt und das Urteil des Berufungsgerichtes nicht gefällt werden dürfen. Diese Gerichtshandlu…