Spruch I.) Der Revision der Zweitklägerin wird nicht Folge gegeben. Die Zweitklägerin ist schuldig, dem Beklagten binnen 14 Tagen die mit S 40.834,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 1.200 an Barauslagen und S 3.603,15 an Umsatzsteuer) zu ersetzen. II.) Der Revision des Beklagte…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist mit einem Anteil von 53 % Kommanditist der "T*" Mineralölprodukte-Großhandel Martin M* Co, W* (in der Folge: "T*" genannt) und gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Martin M* GesmbH (im folgenden: "M* GesmbH"),…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind im Hinblick auf den Bewertungsausspruch des Berufungsgerichtes zulässig; die Revision des Beklagten ist teilweise, jene der Zweitklägerin hingegen nicht berechtigt. Sowohl der Beklagte als auch die Zweitklägerin beharren in ihren Revisionen auf den von ihnen schon bisher vertre…