JudikaturJustizRS0037178

RS0037178 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2020

Ein Unterlassungsbegehren, in einem bestimmten Haus störenden Lärm, durch den die Nachtruhe der Kläger gestört wird, zu unterlassen, ist hinreichend bestimmt; der Angabe von Messeinheiten (dbl) bedarf es nicht.

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15