RS0037154 – OGH Rechtssatz
RS0037154 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Vernehmung eines Sachverständigen ist auch ohne Antrag, selbst wenn sich beide Parteien dagegen aussprechen, zulässig.
RS0037154 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Vernehmung eines Sachverständigen ist auch ohne Antrag, selbst wenn sich beide Parteien dagegen aussprechen, zulässig.