JudikaturJustizRS0037150

RS0037150 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2023

Auch die während der Unterbrechung des Verfahrens eingebrachten Rechtsmittelschriften sind dem Gegner gegenüber ohne rechtliche Wirkung und deshalb zurückzuweisen.

Entscheidungen
25