JudikaturJustizRS0037058

RS0037058 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

Der Revisionsrekurs, gegen den die Unterbrechung ablehnenden Beschluss des Rekursgerichtes, der mit dem Beschluss des Erstgerichtes nicht konform ist, ist zulässig, wenn dies zwingend vorgeschrieben ist (§ 35 MG).

Entscheidungen
21