Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit S 17.538,30 bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Partei, die Zivilflugplatzhalter des Flughafens Wien ist, begehrt Ersatz der von ihr bezahlten Stromkosten für die Flugsicherungsanlagen am Flughafen Wien. Die Flugsicherung - und damit auch die Verpflichtung zur Tragung der Kosten - obliege gemäß § 120 Luftfahrtgesetz (LFG)…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Die Rekurswerberin vertritt die Ansicht, ihr Begehren stütze sich auf § 1042 ABGB, wenn sie diese Vorschrift in der Klage auch nicht zitiert habe. § 1042 ABGB sei nach der Rechtsprechung auch auf "zweipersonale" Verhältnisse anzuwenden. Überdies handle es sich nicht …