Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte hat der klagenden Partei die mit S 3.397,35 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 308,85 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 29.5.1980 geborene Kläger behauptet, seine Mutter habe innerhalb der für seine Empfängnis vermuteten, vom 1.8.1979 bis zum 1.12.1979 laufenden Frist mit dem Beklagten geschlechtlich verkehrt, sodaß dieser als sein außerehelicher Vater festzustellen und zu einer monatliche…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Das Erstgericht hielt es für erwiesen, daß der am 22.5.1937 geborene Beklagte der Mutter des Klägers, Gabriele A, geboren am 12.5.1961, innerhalb des für die Empfängnis erheblichen Zeitraumes, d. i.vom 1.8.1979 bis zum 1.12.1979, beigewohnt hat. Es stellte fest…