Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein im deutschen Handelsregister eingetragener Kaufmann, handelt mit Altholz. Der Beklagte, in Österreich als Altholztischler tätig, erhielt (als Subunternehmer) im Zuge der Renovierung eines Palais den Auftrag, für etwa 200 m² Bodenverlegung Altholz Dreischichtpark…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers, mit der er die gänzliche Klagestattgebung anstrebt, ist mangels Rechtsprechung zur Anwendung des Art 82 Abs 1 UN Kaufrecht bloß auf Teile einer Lieferung zulässig, aber nicht berechtigt. Zunächst behauptet der Kläger die Nichtigkeit des Berufungsurteils, weil das Erstgeric…