Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Zurückweisungsbeschluß des Rekursgerichtes wird aufgehoben und diesem die Sachentscheidung über die Rekurse des Gerhard S*** aufgetragen. Die Kosten des Rekurses sind weitere Kosten des Rechtsmittelverfahrens.…
Text Begründung: Der Kläger erhob gegen die "GHS Automaten GesmbH, G. S***, Wien", Lohnansprüche. Für die beklagte Partei schritt Rechtsanwalt Dr. Karl K***, Bruck/Mur, unter Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung (§ 30 Abs 2 ZPO) ein. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. M…
Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung des Rekurses durch die zweite Instanz verstößt gegen die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach einer an sich prozeßfremden Partei, die in ein Verfahren hineingezogen wurde, ein Rechtsmittelrecht zusteht (Fasching, Komm IV 378; SZ 26/227, SZ 33/129; EvBl. 1970/2…