JudikaturJustizRS0036936

RS0036936 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 1986

Zustellung eines Beschlusses nach § 160 Abs 2 ZPO an eine verfahrensfremde Person, die zufällig denselben Namen trägt, wie der Beklagte. Rekurslegitimation und Kostenersatzanspruch dieses Prozeßfremden.

Entscheidungen
4