Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.315,60 EUR (darin 552,60 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Lieferantin für „Repromaterial“, das etwa zum Einbau in Autohebebühnen und Bagger bestimmt ist. Seit den 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts belieferte sie ein slowenisches Unternehmen, an dem Walter W***** als Gesellschafter beteiligt war. Bis 11. Mai 1995…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist aus dem vom Berufungsgericht angegebenen Grund zulässig, aber nicht berechtigt. I. Die Anwendung österreichischen Rechts durch die Vorinstanzen entspricht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, wonach bei der Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkurses, w…