Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.076,51 EUR (darin 179,42 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag der Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Das Berufungsgericht sei davon ausgegangen, dass die Kläger die Absicht hätten, es nicht bei den Schädigungen der Bäume zu belassen, sondern ein…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten erhobene Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig, was gemäß § 510 Abs 3 ZPO kurz zu begründen ist: 1.1. Selbst wenn das Berufungsgericht mit dem wiedergegebenen Ausspruch zu Recht erk…