Spruch Dem Rekurs der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Dem Rekurs der beklagten Partei wird Folge gegeben; der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt: "Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlas…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt an verschiedenen Standorten, insbesondere in Dornbirn und in Innsbruck, den Handel mit Waren aller Art, darunter auch mit Lebensmitteln. Im November 1988 kündigte sie in einem in Innsbruck und Umgebung verteilten Flugblatt ua die 250 Gramm-Packung "Soletti…
Rechtliche Beurteilung Auch der Rekurs der Beklagten ist - entgegen der in der Rekursbeantwortung des Klägers vertretenen Auffassung - zulässig, weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes über die Grenzen der richterlichen Anleitungspflicht abgewichen ist; nur er ist auch berechtigt. Wie der …