Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit 1.017,90 EUR (darin 169,65 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger spielte in den Lokalen der Beklagten an Glücksspielautomaten und erlitt dadurch finanzielle Verluste. Die Beklagte verfügt über eine Spielstättenkonzession nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 1969 und betreibt einen Spielsalon. Von der zuständigen Bezirksverwaltung…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision des Klägers. Sie ist, ungeachtet des berufungsgerichtlichen Zulassungsausspruchs, in Ermangelung von Rechtsfragen erheblicher Bedeutung (§ 502 Abs 1 ZPO) nicht zulässig. 1.1. Die Revision macht geltend, der Kläger habe an partieller Geschäftsunfähi…