Spruch Die Bedeutung der Vereinbarung, "das Vermögen möge dauernd ruhen". Entscheidung vom 24. November 1948, 2 Ob 278/48. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.…
Text Die Parteien hatten in ihrer Rechtssache vor Gericht "dauerndes Ruhen des Verfahrens" vereinbart. Auf Grund eines Antrages, den der Kläger nach mehr als drei Monaten stellte, beraumte das Gericht eine Streitverhandlung an. Nunmehr beantragte der Beklagte, den klägerischen Antrag auf Fortsetzung des …
Rechtliche Beurteilung Begründung: Entscheidend ist, ob die Vereinbarung, das Verfahren möge dauernd ruhen, als eine zwischen den Parteien vereinbarte Zeit im Sinne des § 169 ZPO. angesehen werden kann oder nicht. Die Vereinbarung, das Verfahren möge ruhen, ist allerdings kein privatrechtlicher Vertrag, sondern gehört d…