JudikaturJustizRS0036746

RS0036746 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 1972

Die Einschränkung des Verfahrens auf den Grund des Anspruches ist eine prozeßleitende Verfügung, an die das Gericht selbst nicht gebunden ist, dieses kann daher auch dann Feststellungen über die Schadenshöhe treffen, wenn es letzten Endes zur Klagsabweisung gelangt.