RS0036746 – OGH Rechtssatz
RS0036746 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Einschränkung des Verfahrens auf den Grund des Anspruches ist eine prozeßleitende Verfügung, an die das Gericht selbst nicht gebunden ist, dieses kann daher auch dann Feststellungen über die Schadenshöhe treffen, wenn es letzten Endes zur Klagsabweisung gelangt.