Spruch 1. Der Revisionsrekurs des Erstantragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antragssteller hat die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen. 2. Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wird nicht Folge gegeben. Der Antragsteller ist schuldig, der Zweitantragsgegnerin die mit 1.049,04 EUR bes…
Text Begründung: Der Antragsteller und der Erstantragsgegner sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Adresse *****. Zum Zeitpunkt der den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildenden Entscheidungen war auf der gesamten Liegenschaft zugunsten der Zweitantragsgegnerin…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Anfechtung der Bestätigung der Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags (§ 21 AußStrG) ist im Außerstreitverfahren nicht jedenfalls ausgeschlossen, sondern zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG vorliegen (RIS-Justiz RS0121841). Der Revisionsrekurs ist daher (nur) zuläs…