Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Erstbeklagten die mit 1.317,77 EUR (darin 219,63 EUR USt) sowie der zweitbeklagten Partei die mit 1.317,77 EUR (darin 219,63 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen …
Text Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. 2. 2018, 6 Ob 167/17b, verwiesen. Mit der am 30. 4. 2018 eingebrachten, zu 8 Cg 50/18g beim Erstgericht anhängigen Klage begehrt die hier zweitbeklagte Partei gegenüber den beiden hier klagenden Parteien und dem h…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1.1. Die Streitanhängigkeit bildet eine negative Prozessvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder von Amts wegen wahrzunehm…