RS0036635 – OGH Rechtssatz
RS0036635 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird eine Berufung wegen Verspätung zurückgewiesen, so ist es nicht erforderlich, sie im Wiedereinsetzungsantrag zu wiederholen.
RS0036635 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird eine Berufung wegen Verspätung zurückgewiesen, so ist es nicht erforderlich, sie im Wiedereinsetzungsantrag zu wiederholen.